Friedhofverwaltung

Friedhofdokumente

Bepflanzung

Die Bepflanzung der Gräber wird durch die Angehörigen organisiert. Die Kirchgemeinde übernimmt keine Grabpflege.







Unterhalt und Bepflanzung des Urnenhains und des Gemeinschaftsgrabes werden durch den Friedhofwart besorgt.

Grabaufhebung

  Bei der Grabaufhebung werden die Angehörigen schriftlich informiert. Die Aufhebung wird durch die Kirchgemeinde oder die Angehörigen vorgenommen.            

Gräberarten

Familiengrab: Konzessionsdauer 25 Jahre Erdbestattungs-Einzelgrab: Konzessionsdauer 20 Jahre Grabstätte im Urnenhain: Konzessionsdauer 15 Jahre, Nachkonzession für Zweitbestattung bis Ablauf der Grabesruhe, höchstens 15 Jahre  (es darf keine Bepflanzung angebracht werden) Gemeinschaftsgrab: Laufzeit 10 Jahre  (es darf keine Bepflanzung angebracht werden) Gesamtübersicht