Friedhofverwaltung
Friedhofdokumente
Bepflanzung
Die Bepflanzung der Gräber wird durch die Angehörigen organisiert. Die Kirchgemeinde übernimmt keine Grabpflege.
Unterhalt und Bepflanzung des Urnenhains und des Gemeinschaftsgrabes werden durch den Friedhofwart besorgt.
Grabaufhebung
Bei der Grabaufhebung werden die Angehörigen schriftlich informiert. Die Aufhebung wird durch die Kirchgemeinde oder die Angehörigen vorgenommen.
Gräberarten
Familiengrab: Konzessionsdauer 25 Jahre
Erdbestattungs-Einzelgrab: Konzessionsdauer 20 Jahre
Grabstätte im Urnenhain: Konzessionsdauer 15 Jahre, Nachkonzession für Zweitbestattung bis Ablauf der Grabesruhe, höchstens 15 Jahre (es darf keine Bepflanzung angebracht werden)
Gemeinschaftsgrab: Laufzeit 10 Jahre (es darf keine Bepflanzung angebracht werden)
Gesamtübersicht